| Franz | 22.07.2009 | 20:40 | |
| IP: 93.213.158.121 Hallo fallag, sind eigentlich schon bücher zum neuen uwg in Planung. Eine kurze Info über das Gästebuch wäre wünschenswert! Grüße Franz |
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| doris | 22.06.2009 | 13:08 | |
| IP: 91.191.44.226 Ich finde den Aufbau der Seite sehr gut. Macht weiter so. www.free-sex-films-sado-maso.us |
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| Carolin | 04.06.2009 | 23:19 | |
| IP: 79.208.157.29 Ein riesen Kompliment! Die Bücher sind sehr gut verständlich und gut strukturiert. Da macht die Klausurvorbereitung sogar fast Spaß :). Ich hoffe es erscheint auch bald das Buch zu den Grundrechten. Es wär sogar ziemlich hilfreich (also für mich) wenn das noch dieses Semester passieren würde ;) |
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| Steffi | 24.05.2009 | 15:45 | |
| IP: 93.222.151.25 Hallo, studiere Public Management und schreibe im Juli mein Staatsexamen (u.a. in Zivilrecht). Habe nun wieder einmal (wie schon bei der Lernerei für's Vordiplom) Ihre Bücher herangezogen...sie sind einfach unschlagbar!!!:-) Logisch aufgebaut, super strukturiert und erklärt...hab mein Vordiplom damit erfolgreich bestanden und musste während der Arbeit mit den Büchern, trotz der manchmal doch ganz schön anspruchsvollen Thematik, immer wieder Schmunzeln...;-) Hoffe nun das Beste für das bevorstehende Examen!!! Machen Sie weiter so...wir Studenten danken es Ihnen!!!:-) Herzliche Grüße, Steffi |
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| Pati | 23.05.2009 | 21:37 | |
| IP: 84.153.118.12 Bonsoir.. und danke, danke, danke. Eure Bücher sind toll. Klar strukturiert, einfach erklärend und dazu noch unterhaltsam. Fahre dank euch nach zwei miesen Klausuren jetzt zweistellig. :) So macht Jura deutlich mehr Spaß. Weiter so! |
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| Christian | 29.04.2009 | 10:17 | |
| IP: 85.178.235.162 Hallo! Wann kommt endlich das Fallbuch für die Grundrechte, da es im April wie angekündigt nicht erschienen ist? LG Christian |
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| Kritik zu VerwR 1 (2003) | 23.04.2009 | 14:33 | |
| IP: 85.178.14.85 Vielleicht ist das ja in der neueren Auflage behoben aber in Fall 9 wird hier die Fristberechnung für die Widerspruchsfrist mit dem VwZG begründet. Das muss m.E. mit §41 II VwVfG begründet werden, da es beim Widerspruchsbescheid nicht auf die Zustellung ankommt sondern auf die Bekanntgabe und die richtet sich nach §41 VwVfG! Die Methode zur Fristberechnung und die 3-Tages-Fiktion sind korrekt, im Ergebnis macht das also keinen Unterschied, ich meine aber dass der Weg falsch dargestellt ist. Erst im Rahmen der Klagefrist ist die Zustellung entscheidend. Eine Antwort hierzu wäre prima! |
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