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berlin berlin9807@yahoo.com 27.02.2009 | 17:26
IP: 217.16.16.222
m8sj1a 246219 bex9lr [URL=http://reachingforlucidity.net/live/] berlin [/URL] <a href="http://reachingforlucidity.net/live/"> berlin </a> http://reachingforlucidity.net/live/

berlin berlin4380@yahoo.com 27.02.2009 | 17:05
IP: 82.208.7.78
ox8g59 228455 z7i05y [URL=http://reachingforlucidity.net/live/] berlin [/URL] <a href="http://reachingforlucidity.net/live/"> berlin </a> http://reachingforlucidity.net/live/

M. F. 13.02.2009 | 12:21
IP: 134.100.32.213
Im Fall 14 des Fallbuches BGB AT wird unter anderem der Zugang einer WE bei einem Empfangsboten behandelt. Es wird geschrieben, dass bereits mit Übermittlung an den Empfangsboten die WE dem eigentlichen Empfänger zugeht. Das wäre im Falle eines Stellvertreters so. Bei einem Empfangsboten geht die WE dem Erklärungsempfänger zu, wenn regelmäßig Weitergabe an ihn zu erwarten ist.

buy soma buy_soma5847@yahoo.com 05.02.2009 | 21:45
IP: 69.49.102.176
n73pln 11388448 rnjl7j [URL=http://gst.ru/image/temp/buysoma/index.php] buy soma [/URL] <a href="http://gst.ru/image/temp/buysoma/index.php"> buy soma </a> http://gst.ru/image/temp/buysoma/index.php

buy soma buy_soma9708@yahoo.com 05.02.2009 | 21:14
IP: 91.151.90.4
xt520v 11365880 h4oe5s [URL=http://gst.ru/image/temp/buysoma/index.php] buy soma [/URL] <a href="http://gst.ru/image/temp/buysoma/index.php"> buy soma </a> http://gst.ru/image/temp/buysoma/index.php

Stephan 05.02.2009 | 16:34
IP: 85.181.233.236
Hi, das Grundkonzept finde ich gut, jedoch sind die Fälle fast alle zu einfach.
Ich würde auch vorschlagen, dass gegen Ende des Buches ein paar Fälle mit unterschiedlichen Problemen aus allen Bereichen des jeweiligen Rechtsgebietes gestellt werden.
Ich beziehe mich auf das Schuldrecht AT Buch.

Mfg Stephan

awes0me 05.02.2009 | 13:32
IP: 81.173.231.42
In dem Buch Sachenrecht II ist in Fall 37 ein Fehler enthalten. G und S haben einen Kaufvertrag geschlossen. Deshalb kann G keinen Anspruch auf Darlehensrückzahlung an Z abtreten, weil diesem ja nur ein Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises gemäß § 433 II zusteht. Nur diese Forderung kann er abtreten. :)

Robert K rob.kessler@web.de 02.02.2009 | 15:17
IP: 95.89.14.31
Großes Kompliment an die Fall-Bücher...
Sie helfen mir derzeit ungemein in Vorbereitung auf die Prüfung...

Ich wollte mich mal erkundigen ob auch ein Buch in Planung ist, was sich ausschliesslich mit dem Gesetzlichen Haftungs- und Schadensrecht befasst?

beste Grüße

Lesbiche Lesbiche6417@yahoo.com 26.01.2009 | 21:40
IP: 85.13.12.3
szmrhb 4472778 g34mb0 [URL=http://themexicandream.com/vamonos/lesbiche.php ] lesbiche [/URL] <a href="http://themexicandream.com/vamonos/lesbiche.php "> lesbiche </a> http://themexicandream.com/vamonos/lesbiche.php

Martina Zeinert Martina.Zeinert@web.de 26.01.2009 | 12:27
IP: 141.35.29.111
Sehr geehrte Damen und Herren,
mir ist heute in ihrem Fallbuch zum BGB AT (1. Auflage 2003) etwas bei Fall 6 aufgefallen. Hier treten beide Parteien als Verkäufer auf. In ihrer Lösung wird trotzdem ein wirksamer Vertragsschluss angenommen, der über die Anfechtung beseitigt wird. Ist es jedoch nicht vielmehr so, dass hier ein Dissens nach § 155 BGB vorliegt, der dazu führt, dass kein Vertrag geschlossen wurde, da nicht anzunehmen ist, dass beide Parteien den Vertrag geschlossen hätten, wenn sie gewusst hätte, dass beide als Verkäufer auftreten?

Ich bin etwas verwirrt und wäre über eine Aufklärung des Falles Ihrerseits sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen,
Martina Zeinert

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