Kim
Vielen Dank an den- oder derjenigen für die Erklärung von Fall 15 SchuldR. Ich habe es verstanden und ich weiß jetzt, wo mein Fehler lag.
02.09.2004 13:20:45


Katrin
Super Bücher, aber ein Problem habe ich mit VerwR I- schreibe zur Zeit die HA für den großen Schein im Ö-Recht und brauche das Prüfungsschema für das NK-Verfahren. Leider ist das auch im Internet schwer aufzufinden. Dass man nicht zu allem Fälle präsentieren kann, ist mir durchaus klar, aber wie wärs, wenn man zumindest die nicht bearbeiteten Klagearten als Schema hintendran hängt?
Sonst bin ich -wie fast alle hier- sehr zufrieden.
02.09.2004 08:05:18


Daniela
Was hat denn ein Besserwisser wie Elmar auf dieser Seite verloren? Ich denke an der Bucerius Law School wären die Vorlesungen so toll, das man solche Bücher nicht bräuchte??? Gibt mir ja sehr zu denken. Im Übrigen zeichnet sich ein guter Jurist nicht nur durch Fachwissen, sondern auch durch Sozialkompetenz aus. Vielleicht sollte sich Elmar lieber diesbezüglich mal Lektüre suchen.
01.09.2004 15:27:23


Frank
Ich würd mal gerne Wissen, wann ein neues Schuldrecht BT Rauskommt, da ich überall gelesen hab das es noch nach dem alten Recht von vor 2002 sein soll... Kann mir das wer sagen?
01.09.2004 14:30:06


Matthias
Noch ein Fehler ?
Fall 30 Schuldrecht AT.
Gibt es für den Schenker nicht die Haftungserleichterung des 521 auch für das fahrlässige Vertretenmüssen der Unkenntnis.
Ich meine dass 521 hier einschlägig ist u. damit 311 a II (bzw. 284) ausscheidet.
Oder ?
26.08.2004 12:23:14


Matthias
In Zivilrecht Schuldrecht BT 3. Auflage und Schuldrecht AT 4. auflage sind Fehler bei Fällen mit AGB und 2 Unternehmern.
Z.B. SCHR AT Fall 24. Gem. 310 sind 308 u. 309 ausgeschlossen. Haftungsauschluss für grobe Fahrl. also möglich.
Wäre der Käufer ein Verbraucher, wäre die Lösung richtig, da hier 310 nicht gilt u. somit 308/309 nicht ausgeschlossen sind.
Ansonsten sind eure Fälle empfehlenswert, zumindest zum kurz prüfen ob man alles verstanden hat.
25.08.2004 18:11:21


DANIEL
BITTE UM WENIGER GRAMMATIKALISCHE MONOTONITÄT!!! UND WENIGER FEHLER, MAN BEKOMMT ZUNEHMEND DAS GEFÜHL; DASS DAS BUCH LEDIGICH MIT EINZELNEN ABWANDLUNGEN IM WORD ZUSAMMENKOPIERT WURDE! DAS VERSURSACHT LEICHT EIN SCHABLONENDENKEN...VERHERREND FÜR POTENTIELLE JURISTEN!!!!!!!!!!!
18.08.2004 15:05:12


an Barbara und Freundin
Wenn ihr mit den Fall-Fallag-Büchern für das erste Examen lernt, darf ich Euch schon mal eine gute Nacht und viel Erfolg beim Taxischein wünschen. Viel mehr als 40 Punkte dürften Euch da wohl kaum glücken. Na ja, ein Leben „on the road“ als Taximietze ist ja auch nicht so schlecht (besonders nachts um drei in der Bahnhofsgegend).
Elmar Bucerius Law School Hamburg
12.08.2004 15:23:50


Ein unglaublicher Fall
Irgendwann schlägt jedem einmal das Stündlein. So auch dem Kumpel (K) des legendären Zudenten Z. K muß sich in den nächsten Tagen der mündlichen Prüfung im ersten juristischen Staatsexamen unterziehen. Um trotz seiner 58 Vorpunkte auf „Nummer sicher“ zu gehen erwägt er sich vorher die Prüfungsfragen zu besorgen, zumal er aus seiner Ladung erfahren hat, daß der als nicht allzu zimperlich bekannte Dr. D den Prüfunsvorsitz haben wird. Hierzu wendet er sich an den ihn für allerlei Schandtaten und zwielichtige Geschäfte bekannten Kurzwaffenhändler S. Dieser erkärt dem K, daß es kein größeres Problem darstelle an die Fragen heranzukommen. Auf die Frage des K, wie das geschehen solle, antwortet der S, daß dies Betriebsgeheimnis sei, der auf stets korrekte Abwicklung bedacht K jedoch sicher sein könne, daß alles seine Richtigkeit habe. Als Preis für die Leistungen des S werden Ä 2450 vereinbart. Da der K soviel Geld zur Zeit nicht aufbringen kann, übereignet er dem S seinen Wagen zur Sicherheit (es soll angenommen werden, daß der Wagen aufgrund vorher durchgeführter Reparaturen genau diesen Wert hat). Der S beabsichtigt dem D die Fragen nach bewährtem Muster abzujagen. Hierzu bedient er sich seines eulenartigen Schergens E. D pflegt für gewöhnlich längere Sitzungen auf der jedermann zugänglichen Toilette der Uni. Während er sein großes Geschäft verrichtet, notiert er Fragen auf dem Toilettenpapier wobei er diese während des Schreibens vor sich hin murmelt. Das macht sich der E zunutze, indem er sich auf die Nachbartoilette setzt und dasjenige was D nebst sonstigen Geräuschen von sich gibt notiert. Hierfür erhält er von S die übliche Vergütung von 10 Flaschen billigem aber sehr hochprozentigem Weinbrand. Die so gewonnenen Erkenntnisse läßt der S dem K zukommen. Die später stattfindende mündliche Prüfung ist ein einziger Siegeszug des K. Er erreicht abermals 58 Punkte und schafft so mit 116 Punkten ein „gut“. Nachdem K sich jedoch - nachdem ihm die Methode ds S bekannt geworden ist - zu zahlen weigert, droht S mit Zwangsvollstreckung. K entgegnet jedoch, daß er - was zutrifft - alle Fragen auch so hätte beantworten können. Weiterhin macht K geltend, daß E seinerseits wie von D vorgemacht die Fragen auf Toilettenpapier notiert hätte. Die daran befindliche „Einlage“ stelle, wenn er zur Zahlung verpflichtet sein sollte, einen nicht unerheblichen Minderungsgrund dar.
Rechtslage
11.08.2004 18:28:31


an Kim
Hi Kim, wollte, falls ich darf, deine Frage wegen Fall 15 SchulR AT beantworten. K hat seine Uhr verloren, das bedeutet bloß die Uhr an sich, also den Gegenstand. Das Eigentum an der Uhr ist jedoch etwas anderes. Dieses hat er nicht verloren. Ich fand die Prüfung der Eigentumslage auch etwas dürftig. Du prüfst, ob V die uhr an K übereigenen kann. Dazu müßte er selbst Eigentümer sein, also von X wirksam Eigentum erlangt haben. Das geht dann über den gutgläubigen Erwerb, denn X als Finder ist ebenfalls kein Eigentümer, ihm fehlt also auch die Berechtigung zur Übereignung. Der gutgläubige Erwerb scheitert aber hier an ß935, da die sache verloren worden ist. Somit hat niemand Eigentum erlangt, die Uhr ist also immer noch im Eigentum des K. er kann somit nicht Übereignung verlangen, denn er ist noch Eigentümer. Er kann jedoch gem. ß985 als Eigentümer vom nichtberechtigten Besitzer, was V ja ist, Herausgabe verlangen. Ich hoffe, das hat Dir geholfen.
11.08.2004 13:49:14


Barbara
Hallo, ich lerne mit einer Feundin fürs erste Examen aus den Fall-Büchern und wir sind echt sehr zufrieden, haben allerdings mit einem Fall ein Problem: Es handelt sich um Fall 16 im Schuldrecht BT-Buch. Es geht um das Rücktrittsrecht. Dieses ist laut Lösungsskizze ausgeschlossen wegen Annahmeverzug. Meine Frage: Warum wird der Mangel der Sache (Sprung in der Vase) bei Gefahrübergang überhaupt bejaht? Denn gem. § 446 geht die Gefahr bei Übergabe über bzw. steht gem. § 446 S.3 (neues SchuldR) der Annahmeverzug der Übergabe gleich. Damit müßte ich doch eigentlich zu dem Ergebnis kommen, dass bei Gefahrübergang (also ab Annahmeverzug)der Mangel noch nicht verliegt und schon an dieser Stelle aus der Prüfung ausscheiden, oder? Ich wäre dankbar für eine Antwort, ich selbst finde meinen Denkfehler nämlich nicht.
11.08.2004 13:36:38


news-
<a href=>news </a>
11.08.2004 06:57:22


R.Michelmann
An dieser Stelle ein Dank im Namen unserer werten Kundschaft an Sie.
Ihre Onlinepräzens ist auch sehr lobenswert.
mfG aus Sachsen-Anhalt
R.M.
www.romi-versand.de
10.08.2004 12:02:03


Baboo
Hallo, ich bin Referendarin. Lerne jetzt auch noch aus diesen Büchern.
Könntet Ihr Euch auch nicht mal an ZPO heranwagen?? Auch im Reerendariat haben wir Probleme ZPO Problematiken in der KLausur darzustellen.
Bis dahin hoffe ich schon mein REf. beendet zu haben. Für meine Nachfolger sollte es aber etwas nützen...
09.08.2004 10:41:34


Martin und Nico
Hallo Egbert,
wir haben gerade Fall 5 im BGB Schuldrecht BT gemacht. Wir müssen dazu sagen wir sind keine Juristen, Dummheit sei uns verziehen.
Handelt es sich hierbei nicht um zwei Unternehmer, wodurch das prüfen von § 305II und 309, 308 gemäß § 310 wegfallen würde?
Der Sexshop besitzer kauf eine Sexpuppe vom Großhändler (also zwie Unternehmer).
Entweder haben wir flasch gedacht oder das Beispiel ist nicht so gelungen.
An sonsten sind wir ganz zufrieden.
Ne kurze Antwort wäre toll!
Schüssi, grüße aus Lüneburg
04.08.2004 14:52:07


Carsten
Ja, der Egbert ist der erhabene Oberpriester des „Recht Lernens“.
Unsere Proffessoren sind zwar mitlerweile hellhörig geworden, weil sehr viele Studenten nur noch Egberts Formulierungen verwenden und nicht mehr die der Profs. Aber seis drum. Richtig ist richtig, und somit besteht man halt die Rechtklausuren, auch mit Zähneknirschen der Profs.
Also Dank an Egbert und den Verlag, weiter so, und für die Zukunft wünsch ich mir ein Buch über Handelsrecht :)
bye
Carsten
03.08.2004 18:18:43


Noni
Ich bin echt begeistert von dem Inhalt der Bücher, aber bitte macht irgendwas damit mir die Seiten nicht alle entgegenkommen. Würde die Bücher gerne länger verwenden!
30.07.2004 18:39:13


Kim
Hallo! Erstmal: Gratulation zu den Fallbüchern! :-). Aber mein Problem ist Fall 15 im BGB-Schuldrecht AT. Im Sachverhalt steht, dass K die Uhr verloren hat und in der Lösungsskizze, dass er sein Eigentum nicht verloren hat. Was stimmt jetzt??? Vorallem finde ich die Argumentation etwas dürftig. Woher soll den der V wissen, dass die Uhr dem X nicht gehört hat? Bitte helft mir, ich möchte es gerne Verstehen.
25.07.2004 11:27:07


Jan
Zu Bastian: Es handelt sich um eine Bringschuld, nicht um eine Schickschuld! Es war vereinbart, dass die Sache durch den Verkäufer D (persönlich) geliefert wird. D versäumt es jedoch am vereinbarten Tag die Kaufsache am Wohnort des Gläubigers (K) anzubieten. Deshalb ruft K bei D an.
24.07.2004 13:47:25


Bastian
Zum Schuldrecht AT Fall4: Verstehe die Hinweise von Jan und Alex nicht. Ich hätte jedoch den Satz „Am angegebenen Tag erscheint D jedoch nicht“ anders formuliert, da es sich ja um eine Schickschuld handelt und es so zu Irritationen führen könnte. Wie wär´s mit „Am angegeben Tag liefert D jedoch nicht“.. Diesen Fall hatten wir in unserer Klausur, und ich kannte „Die Fälle“ noch nicht. Hat mich etwas durcheinander gebracht.. Ansonsten sensationell gutes Buch!
23.07.2004 01:29:25


MethodMan&Redman
I Think if I study high
take the test high
I get Highscores
aber es war nicht so...
eure bücher sind große Klasse
dat sagt auch der alte Liebig
„einer der wahrhaft Großen“
wir lassen das bier weg...
zu gunsten von Tequilla...
durch diese rinne muß er gehn...
Kennt jemand nen ossikompass?
legt ne Banane auf die straße und auf
welcher seite sie angebissen ist, ist osten...
Peace und grüße macht so weiter
22.07.2004 15:10:13


Julietta
Vielen Dank für diese Bücher! Sie haben mich mein ganzes Studium durch begleitet und mir vieles leichter gemacht. Z.B. Immobiliarsachenrecht war für mich immer ein „Buch mit sieben Siegeln“ und ich habe es erst mit diesem Buch richtig verstanden ( das hat noch nicht mal der Repetitor geschafft....) Also, macht weiter so.
18.07.2004 18:16:29


spürhund
ich bin gerade dabei einige fälle aus dem band verwaltungsrecht I zu lösen, als mir aufgefallen ist, dass sie im fall 2 noch vom JÖSchG sprechen und auch auf §§ aus diesem verweisen. Die auflage des Buches ist aus dem jahre 2003. sie wurde im „wonnemonat“ beendet - wonnemonat ist mai, soweit ich weiß. das neue jugendschutzgesetz von 2002 im april 2003 in kraft getreten. warum haben sie in einer so aktuellen ausgabe das alte gesetz noch verwendet?
haben sie aktuelle fälle? sind in dieser ausgabe weitere nicht mehr aktuelle fälle enthalten?
16.07.2004 15:48:32


michl
endlich mal ein paar bücher, die für jura-studenten geschrieben sind, die nicht bloß rosa oder baby-blaue polohemden tragen und den kragen nach oben gestell haben! super !!! weiter so
10.07.2004 13:11:29


Paramedic
Vielen Dank für die tollen Bücher. Hätte vorher nicht gedacht, das lernen so viel Spass machen kann. Bin froh, dass es auch Autoren mit einem ausgeprägten Sinn für Humor gibt. Grüsse aus dem schönen Wuppertal!
09.07.2004 23:06:40


Jana
In Fall 10 in „BGB-Schuldrecht BT“ 3.Auflage ist iVm der fehelerhaften Montage = Sachmangel mehrmals § 438 II S.1 anstatt § 434 II S.1 erwähnt (Auf S. 55). Eine Korrektur wäre empfehlenswert.
Ansonsten ein großes Lob für die tollen Bücher. Übrigen, wer ist Jana?
09.07.2004 17:22:21


Mars
Mit der Reihe die Fälle ist Euch eine sehr gute Umsetzung der nicht allzu leichten Paragraphen gelungen. Die lockere und umgangssprachliche Art kommt nach den hochtrabenen und verkomplizierten Vorlesungen gerade richtig. Also weiter so und gute Umsätze mit euren Büchern
09.07.2004 11:37:28


Jan
Im Fall 4 in „Die Fälle BGB Schuldrecht AT“ hat sich wohl noch ein Fehler eingeschlichen. Denn ich vermute mal, das K am 05.01. bei D anruft und nicht irgendein N. MFG
08.07.2004 17:22:41


Chris
Eure Bücher sind klasse und haben mir unter anderem zu 7 Punkten der ZivilR-Zwischenprüfung verholfen , wobei diese eine Durchfallquote von fast zwei Dritteln hatte . :-)
Nur gibts von euch leider kein Familienrecht und kein Buch über Grundrechte und es sieht nicht so aus , als ob die innerhalb der nächsten Woche rauskommen ... *g*06.07.2004 19:49:51


judas
Eure Bücher sind ideal.
Vor allem weil ihr nicht wie andere bekannte Fallreihen abstruse Problematiken „atypischer“ Fälle behandelt, sondern didaktisch aufeinander aufbauende typische Fallkonstellationen bringt, die weit mehr zum Aneignen von Grundwissen taugen, als seitenlange Meinungsstreits und ständige Mindermeinungen !
06.07.2004 15:05:48


Alex
Die Fälle BGB Schuldrecht At Fehler im 4. Fall nicht K sondern D erscheint nicht. Sonst ergäbe sich die Fragestellung ja keinen Sinn.
05.07.2004 01:23:40


Student
Sehr gut, macht weiter so, die Bücher sind weltklasse als prakt. Übung.
Bringt mal:
Sachenrecht 1;
Bereicherungs-, Goa-, Deliktsrecht;
Erbrecht;
usw.
die Nachfrage ist da
04.07.2004 15:38:53


Robert
Servus!
Ich will mich zwar ned über die hellen Köpfe von euch Superprofis hinwegsetzen, aber ich glaube einen Fehler in BGB AT gefunden zu haben.
Und zwar geht es in Fall 22 um einen Barkauf des tägl. Lebens. Meines Erachtens (siehe auch Brox BGB AT, Rn. 527) kommt ein Barkauf d.t.L. nur zustande, wenn beide Vertragspartner sofort leisten...
Vielleicht laber ich einfach nur Mist, aber ich wollts mal gesagt haben.
03.07.2004 18:01:55


Phil
Die Bücher sind echt klasse. Recht an sich ist öde zu lernen, aber durch diese Bücher geht es leichter von der Hand. Gut ist auch, dass man persönlich angesprochen wird. In Fall 10 BGB AT ist allerdings ein Tippfehler.N fertigt an den L ein adressiertes Schriftstück an. Bitte Mangel abstellen, ich gehe nicht arbeiten, um mir davon teure Bücher mit Fehlern zu kaufen :)
01.07.2004 13:19:17


Grisu
Hallo erstmal dicke Props für die Bücher und euer Engagement!
Allerdings habe ich einen Fehler bzw. eine andere Ansicht gefunden und da ich keine E-Mailadresse finde, muss ich es halt in das Gästebuch posten!
Also im Schuldrecht-AT-Buch handeln die letzten beide Fälle (49 & 59) vom Schuldverhältnis mit Schutzwirkung bzgl. Dritten. Ihr leitet die Rechtsgrundlage aus dem § 328 BGB analog her, allerdings meint Walker (Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht, 29. Auflage) auf Seite 353, dass dies die falsche Grundlage ist, da der
§ 311 III BGB nach der Schuldrechtsreform diese Funktion völlig übernimmt.
Wollte euch diese auf diesem Weg nur mitteilen!
Gruß aus Augsburg
Grisu
28.06.2004 15:56:01


www.juraexamen.com
Viele interessante Beitraege von Professoren zum Thema Examensvorbereitung und Jura findet Ihr auf der Seite www.juraexamen.com.
Viel Erfolg Euch allen !

25.06.2004 19:23:03


Natalie
Entschuldigung ich bin nur Studentin der Europa Uni Viadrina,ich habe mich falsch benennt, sorry...
18.06.2004 19:14:24


Natalie, Europa Universitat Viadrina Frankfurt (O
Ihre Losungskizzen sind sehr gut und ubersichtlich. Bestimmte Formulierungen im Gutachtenstil wiederholen sich zu oft-deswegen klingen Ihre Formulierungsvorschlage zu schematisch. Zu wenig Falle, die wirklich problematisch sind.
18.06.2004 18:50:12


Natalie, Europa Universitat Viadrina Frankfurt (O
Ihre Losungskizzen sind sehr gut und ubersichtlich. Bestimmte Formulierungen im Gutachtenstil wiederholen sich zu oft-deswegen klingen Ihre Formulierungsvorschlage zu schematisch. Zu wenig Falle, die wirklich problematisch sind.
18.06.2004 18:50:10


Kailette
Sachenrecht I !!!!!!!!!!!!!!!!!!! Oder kennt jemand eine gute Alternative??
15.06.2004 16:26:21


tommy
erst mal dickes Lob. Die Bücher sind perfekt zum Lernen
Leider hab auch ich einen fehler gefunden
BGB BT Fall 27
In der Lösung beim Punkt Schaden ist die rede von einem Motor un 60 Euro????????????
Der Fall handelt aber von einem Skateboard im wert von 500 Euro??????
komisch oderund noch was
bidde bidde bidde bidde bidde bidde bidde bidde bidde bidde bidde bidde bidde bidde bidde bidde bidde bidde
bringt bücher über grundrechte und staatsorganisationsrechte raus
am besten übermorgen
ich schreib nämlich in 2 wochen zwischenprüfung
und ich glaub das wird zum problem
11.06.2004 13:36:40


Marian
Hi alle!
Wie auch andere vor mir, habe ich auch vergebens eine e-mail Adresse gesucht :)
Gerade lese ich, dass es schon die 5. Auflage zum „Die Fälle - BGB - Schuldrecht AT“ gibt.
Nun sind mir in der 4. Auflage des o.g. Buches bisher 3 kleine Fehlerchen aufgefallen. Sorry wenn sie bereits in der 5. Auflage korregiert wurden :-)
1. Seite 78 bei „ß320 K gegen O“ in diesem Fall tritt kein O auf, es muss heißen K gegen E.
2. S. 104 statt des Paragrafen 411 muss dort 441 angewandt werden (kleiner Zahlendreher)
und
3. S. 124 unter 2. —> Gegen Ende des Satzes steht 2 x das Wort „sind“ = 1 x zuviel.
Das war’s auch schon.
Ich finde das Buch echt klasse geschrieben.
Ich konnte mich an vielen Stellen des Buches mit den Personen identifizieren und das Lernen viel mir so leichter.
Darüber hinaus erweitert es durch die vielen Redewendungen und Fremdwörter den Wortschatz.
MfG
Marian
10.06.2004 16:18:18


Prodi
Verwaltungsrecht 2! Verwaltungsrecht 2!
Verwaltungsrecht 2!
07.06.2004 11:12:52


Linda
Erstmal dickes Lob die bücher sind echt klasse!Super Anleitung(ganz im Gegensatz zu den zu sehr theoretisierten Lehrbüchern.Danke!
Doch leider muß auch ich ganz kurz über den Einband des Buchs meckern, mir kommen alle Seiten entgegengefallen.Und: Ich vermisse Sachenrecht1.
Sonst weiter so!!!
MfG
05.06.2004 19:37:46


Dave
tag freunde,
wie ist die email adresse des verlages?
in schuldrecht bt fall 8 hat sich ein fehler im fazit eingeschlichen.
04.06.2004 15:31:31


TIGASCHWILI
Ich brauche Sachenrecht 1 und Handels-und Gesellschaftsrecht! Driiiiingeeend!
02.06.2004 14:21:55


Chrischan
Hallo! Die Bücher sind eine eins! Allerdings... warum erst Sachenrecht2??
Ich brauche Sachenrecht 1 und Handels-und Gesellschaftsrecht! Driiiiingeeend!
02.06.2004 12:09:51


Sebastian
Hallo ich habe mich schonmal kritisch über die bindung der bücher geäußert!
was ist eigentlich mal mit eine email adresse an die man sich wenden kann?
hier bekomme ich gar keine rückmeldung!
mein buch kommt mir entgegen und ein komilitone von mir hat sich auch das strafrecht at bbuch gekauft.
zwei stunden nachdem er es gekauft hat, sind ihm die seiten in kleinen zusammenhängenden bänden entgegen gekommen!
ist das so schwierig die bcüher ordentlcih binden (fertigen) zu lassen?
mfg
Sebastian
31.05.2004 15:06:46


Chris
Eure Bücher sind klasse....das beste Falltraining was ich kenne! Weiter so!!! :-)
29.05.2004 13:47:10


Saqartvelo
Wann kommt denn endlich Sachenrecht 1, Handelsrecht und Gesellscgaftsrecht?????
29.05.2004 00:13:03


Tigaschwili David
Eure Bücher sind Klasse. Wie wärs mal mit Handelsrecht & Gesellschaftsrecht Arbeitsrecht und Wertpaierrecht expandiert mal ein bischen, die Nachfrage ist bei mir jedenfalls angewachsen.
Danke, eure Bücher sind klasse!
29.05.2004 00:10:17


David Tigaschwili
WANN KOMMT GESELLSCHAFTSRECHT und HANDELSRECHT HERAUS? Will ja nicht nur ich wissen, wie es aussieht!? :-)
28.05.2004 23:55:12


Tina
Quatsch,ich meinte beim 2. punkt, daß da „Als N bei D anruft...“steht; der Neureiche heißt aber K, also müßte es heißen „als K bei D anruft“-jetzt hammas!
21.05.2004 16:17:43


Tina
Hallo!Schuldrecht AT 5. Auflage ist super zum lernen,es hat sich allerdings ein kleiner Fehler eingeschlichen; Bei Fall 4 müßte es heißen „ ...D erscheint jedoch nicht“ (hier steht K, das macht keinen Sinn) und im nächsten Satz „Als K am 05.01 bei D anruft“ (hier steht „Als K am 05.01 bei D anruft..).
Ansonsten ganz klasse!Weiter so und schnell herbei mit Sachenrecht 1 :-)
21.05.2004 16:12:55


Christian
Tolles Buch, nur leider sind in meiner Auflage (Schuldrecht AT, 4. Auflage) einige Seiten mit vorherigen Fällen überdruckt, dass ich die Fälle 15-18 gar nicht lesen kann. mail:christian.haering@stud.fh-regensburg.de
20.05.2004 12:14:12


help
tolles konzept, tolle bücher, eine 2,7 beweist es !!!
ABER: wo isn des handelsrecht?
gibts denn was ähnlich gutes fürs
handelsrecht?
bitte mail to: handelsrecht@vr-web.de
14.05.2004 15:27:28


Radio Düsselwelle
laut amazon.de erscheint ihre ausgabe BGB schuldrecht AT im april 2004 in einer neuauflage. ist das so? stehen weitere neuflagen an? bitte kontaktieren sie mich unter ck@duesselwelle.de gerne würden wir ihre VÖen auch in einer sendung über jura-lehrbücher und -lernsoftware vorstellen.
13.05.2004 16:48:28


nochmal studentinnen aus trier
Hallo, uns ist was aufgefallen im Strafrechtbuch BT 1, Fall 31: Und zwar: Was ist mit § 273 - Verändern von amtlichen Ausweisen? Lt. Wessels ist ein Führerschein ein amtlicher Ausweis und wir wüssten gerne, ob wir richtig geprüft haben. Ansonsten kommen wir mit den Büchern wunderbar klar, vielen Dank! Uns würde noch interessieren, wann denn eine Neuauflage Schuldrecht BT rauskommt und wie es mit, z.B., Verfassungsprozessrecht aussieht...? Wir freuen uns auf Antwort : roer5101@uni-trier.de
Dankeschön :-)
10.05.2004 17:29:32


Studentin aus Trier
Hallo! Ich weiß ja niciht, ob das hier auch von irgendwem gelesen wird, der für verbesserungsvorschläge zuständig ist, aber dennoch:
1. Legen Sie sich doch mal eine E-mail Adresse zu, damit man Sie einfacher erreichen kann. Einen Brief schreibt doch keiner und in diesem Gästebuch weiß man, wie gesagt nicht, ob die Nachricht ankommt.
2. In Ihrem Fälle Buch Strafrecht BT 1 Nichtvermögensdelikte steht ganz dick und fett im INhaltsverzeichnis über den Tötungsdelikten die Überschrift: „Diebstahl und UNterschlagung“. Das sollte vielleicht mal geändert werden.
3. Natürlich sind 48 Fälle schon mal eine ganze Menge zur Vorbereitung, aber irgendwie habe ich das GEfühl, das reicht noch immer nicht ganz. Wäre es nicht möglich zu jedem Fach in dem Sie ein Fälle Buch erstellt haben, auch einen zweiten Band anzufertigen? Man kann schließlich nie genug üben und ich würde es einfach gerne mal erleben, dass ich nicht nur in der Klausur sitze und versuche mich an Dinge zu erinnern, die ich gelernt habe, sondern einfach so mein Gutachten in gut vorbereiteter und geübter Routine herunterschreiben kann. Dafür benutze ich zwar im Moment schon Ihre Skripten, aber 48 Fälle sind noch nicht genug!
Ich hoffe, das hier kommt an.
Herzliche Grüße aus der verregneten Moselregion.
07.05.2004 20:27:13


Platon
Moinsen Jungs. Eure Bücher sind Klasse.
Wie wärs mal mit
Gesetzlichen Schuldverhältnisse
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Arbeitsrecht
expandiert mal ein bischen,
die Nachfrage ist bei mir jedenfalls derbst angewachsen. 06.05.2004 22:30:42


Meike
Ich finde die Bücher klasse! Habe jetzt gerade wieder BGB AT und Schuldrecht AT danach gelernt. Problematisch finde ich, dass der Gutachtenstil nicht so wie an der Uni erwünscht eingehalten wird! z.B. DA und WEIL sind normal nicht erlaubt. Außerdem soll man zu mindest bei uns nicht nach dem Schama „Anspruch entstanden“ etc prüfen. Man soll dies zwar im Kopf haben darf es aber nicht hinschreiben. Denke in diesen Punkten sollte Näher mit dem an den Unis geforderten Gutachtenstil deutlich gemacht werden. Sonst fällt man verdammt auf die Schnauze! Bei Strafrecht ist mir der nicht korrekte Gutachtenstil in den Büchern ebenfalls aufgefallen! Tut was daran!!!!!!!!!!!!
03.05.2004 11:41:06


tagzusammen
tag auch!
02.05.2004 22:08:58


Ätz
Wann kommt denn endlich Sachenrecht 1, Erbrecht, Fa.recht usw?
PS: Aktuell ist Ihr „Aktuell“ auch nicht gerade...
02.05.2004 21:41:09


Hilfeeeee
Ich warte schon seit über einem halben Jahr auf das Buch zu SachenR 1, bin schon durch die Klausur gefallen und muss es nochmal schreiben...ohne diese Bücher schafft man’s nicht :-(
02.05.2004 21:24:43


H. Geller
Verbesserungsvorschläge für Strafrecht BT2 (u.a.):
- in Fall 49 wird eine Beihilfe geprüft, also könnte das Stichwort „Beihilfe“ nach hinten ins Sichtwortverzeichnis
- auf S.10 findet sich, die Bemerkung, der Genitiv habe im Zusammenhang mit dem Wort Strafbarkeit nichts zu suchen. Dieser Hinweis ist irreführend: in beiden aufgeführten Formulierungen wird der Genitiv verwendet!
- ich würde es als angenehm empfinden, wenn zusätzlich erfüllte Straftatbestände, die gerade nicht behandelt werden, im Fazit kurz erwähnt würden.
Vielen Dank! Für Kommentare bitte: ausgerechnetich@gmx.de
30.04.2004 18:54:21


Sebastian
hallo!
die bücher sind ja inhaltlich echt gut.
ich habe aber ein problem. ich lerne gerade mit dem strafrecht buch und dieses bleibt nie offen vor mir liegen!
wenn ich es dann mal etwas kräftiger versuche in der mitte glatt zu drücken, kommen mir diverse seiten entgegen.
es müsste doch möglich sein, diese bücher anders wie z.b. wessel/beulke oder fast jedes andere buch binden zu lassen, die dann auf der gewünschten seite liegen bleiben und sich nicht selbstständig wieder zusammenklappen oder?
das scheint ja ein lächerliches problem zu sein aber ich habe die aufforderung zu lob und kritik ernst genommen!
mfg
Sebastian
mfg
Sebastian
29.04.2004 12:34:04


elle
eure Bücher sind klasse, bin durch die Klausuren immer gut durchgekommen, aber mir fehlen Bücher zu gesetzl. Schuldverhältnissen und zu Mobiliarsachenrecht. liebe Grüße und trotzdem dickes Lob, elle
26.04.2004 16:18:24


Matthias L
Die Bücher sind gut, aber die Fälle sind leider zu leicht (auch für 1. und 2. Semester). Die „Klassiker“ und Standard-Fälle findet man auch in jedem Lehrbuch ausgewalzt.
Interessant wären mal Fälle, bei denen man mehr überlegen muss (Aufbaufragen „wie schneide ich mir nicht dieses oder das Problem ab...“ oder Fälle bei denen aus fast nur auf die Weichenstellung am Anfang ankommt, „versteckte“ Probleme usw...)
25.04.2004 15:48:28


Markus M
Hallo zusammen,
eure Bücher sind klasse! Bin dank ihnen
gut durch die Klausur gekommen!!!!
Weiter so und Danke!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
21.04.2004 12:04:24


Tine
Hi zusammen,
auch wir VWA-ler warten sehnsüchtig auf Sachenrecht Teil 1!!! Vielleicht aktualisiert Ihr einfach mal die Eintragungen auf der homepage, dann müsst Ihr nicht auf jede (wahrscheinlich schon nervige) e-mail zwecks dem Erscheinen des Buches antworten!!?! Also, ran an die Arbeit! ;-)
In noch währender Hoffnung, Tine
20.04.2004 19:18:28


bremer
das sachenrecht1 wäre bestimmt der verkaufsschlager :))) oh bitte her damit :P
20.04.2004 12:38:58


*seufz*
Sachenrecht 1! WIR BRAUCHEN`S !!!!!! BALD!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!DICKES LOB für die anderen Bücher!
19.04.2004 03:30:27


David Sanikidze
Warum haben sie noch kein Buch Grundrechte?
14.04.2004 15:39:08


Schuldner
Noch was, Egbert (oder sollte ich wie die anderen hier liebevoll „Eggi“ sagen *grien) Deine Bücher sind DIE Rettung. Danke mann. the wolf
14.04.2004 15:06:09


Schuldner
Wann GENAU kommt Schuldrecht AT 5. Auflage? War doch für April angekündigt? Antwort an: mister-wolf@arcor.de
14.04.2004 15:02:54


Bock & Seip Saarlouis
Wir vermissen noch einen Teil 1 Sachenrecht Fälle!!! Ist das was geplant?? Bitte Nachricht per Mail:
city.sls@bock-seip.de
26.03.2004 15:27:17


www.juraexamen.de.vu
Forum zum Thema Jura, Examen und Lernen.
Wer Lust hat über materiell rechtliche Fragen zu diskutieren, Examenstipps auszutauschen oder sonstige Themen loswerden will, ist dort herzlich willkommen !!!
www.juraexamen.de.vu
18.03.2004 19:18:31


Heatseeker
Hat sich bei der Neuauflage vom Verwaltungsrecht nur das Design oder auch der Inhalt geändert?
05.03.2004 23:00:42


Mentos
Gibt es zu den Fällen auch Literaturhinweise. Würde gerne etwas übernehmen. Muss es aber belegen können. (Strafrecht BT II, Fall 43, S. 207. Streit wegen der Vermögensverfügung! Die Argument: Es kommt nicht darauf an, ob ein besonnener Mensch widerstand geleistet hätte.) Bitte um Hilfe. Danke
01.03.2004 16:33:45


Jens Junaedhy
Hallo ich komm aus Osna!!! Ich bin Jens! Euer Buch hat mir voll geholfen! Danke! Super Fälle! Ich und Friedbert (Freddi) bewundern euch sehr!
13.02.2004 16:30:35


JFK&DSB
Sehr geehrter Herr Rumpf-Rometsch, wir setzen ihnen hiermit eine Frist für Sachenrecht 1 für Donnerstag, den 12. Februar 2004! Wird das Buch nicht bis zum genannten Termin im Uni-Buchladen sein, so machen wir Sie für die nichtbestandene Klausur vom Freitag den 13.2.2004 verantwortlich. „Und ab“ (Zitat, Egbert Rumpf-Rometsch, VerwaltungsRecht 1, Seite 159, unten)! Wo wir schon bei Verwaltungsrecht sind, noch eine kleine Bitte: Zur Bearbeitung der Fälle, wäre es lebensnotwendig, dass die Paragraphen der Ermächtigungsgrundlagen abgedruckt werden, denn nicht jeder hat einen Sartorius zuhause. Aber sonst: SPITZE!!!
Mit freundlichen Grüßen, siehe oben!
09.02.2004 22:52:06


Detlef Peters
Unsinnig finde ich bei Ihrem Buch zum BGB AT vor allem, dass die Mehrzahl der Fälle wirklich sehr simpel und einfach gestrickt ist. Außerdem sollte nicht immer nur ein Problemfall (sei es jetzt Minderjährigkeit oder Vertretungsmacht o.Ä.) sein, sondern Fälle mit mehreren Problemfeldern. Leichte Fälle zu Anfang sind schön, aber etwas mehr Anspruch wäre auch nicht schlecht. Vielleicht in der 2. Auflage? Gruß, Detlef Peters, Uni Osnabrück.
08.02.2004 12:52:20


Valerius
„25 Jahre später....“
heißt ein Projekt. Egbert, ruf mich bitte dazu mal an: 0221-529226
Danke Georg
06.02.2004 00:57:57


Ohne Schein kein Sein
Danke für alles Eggi! Aber lebst Du überhaupt noch? In universitären Kreisen macht nämlich die ein oder andere Geschichte die Runde. A) immer noch kein Buch zum Sacchenrecht (und ich bin nä. Semester dran - Hilfe!) B) Neuauflage zu Verwaltungsrecht lässt immer noch auf sich warten (obwohl schon für 2003 angekündigt) C) in diesem Gästebuch findet man anscheinend nur zu deinen Rezipienten Kontakt. Also, wenn man A, B und C zusammenzählt, könnte der Verdacht keimen Du befändest Dich in einer kleinen Lebenskrise oder etwas anderes ist Dir zugestossen. Stellvertretend wohl für die meisten Jura-Studenten hoffe ich, dass Du immer noch auf dieser Erde weilst und uns bald von den Qualen anderer Fallsammlungen erlöst. In diesem (besten) Sinne...
05.02.2004 21:43:25


N. die Jura-Niete
Brauche ebenfalls Sachenrecht 1 :-( dachte ja bis zu letzt das klappt noch vor der Klausur, aber Pustekuchen :-( wie können sie mich so hängenlassen *schnief* ?!?
naja...vielleicht klappts zur Klausur im nächsten Semester, wenn ich Sachenrecht wiederholen muss...
Bei Verwaltungsrecht hätte ich mir mehr und kritischere Begründetheiten gewünscht, denn das ist was bei uns klausurrelevant wird und hier in Münsters gibts ja viele Juristen in spe...
Und fürs nächste Semester bitte Handelsrecht, Arbeitsrecht, Gesellschaftrecht, Polizei und Ordnungsrecht...Strafrecht BT3 (gibts das) und und und....
Los...ihr verdient da doch auch gut dran ;-)
03.02.2004 17:13:17


Anne
Mist!
Wäre natürlich nicht „frph“, sondern froh!
02.02.2004 18:03:00


Anne
Hach, toll, lieber Bausparer, sehe das Problem in Fall 16 Schuldrecht BT genauso, und wäre auch schon früher aus der Prüfung ausgestiegen.
Wäre außerdem frph, wenn der Autor himself mal das Gästebuch lesen würde, fand nämlich, dass man dem Schuldrecht BT anmerkt, dass es in Eile zustande gekommen ist. Und brauche außerdem ein Buch zum Deliktsrecht. Und eventuell in der Neuauflage ein bis zwei Fälle zum Verbrauchsgüterkauf. Habe ich vermisst...
02.02.2004 18:01:31

Florian
Bitte schnell Bücher fürs 3. Semester zum Verbraucherschutz, Deliktsrecht, Mietrecht und Bürgschaft !!!
Warum gibt dazu keine Fälle vo Ihnen ??!
02.02.2004 17:07:33


Aline
Hallo :-) ich bin im 1.Semester und bereite mich gerade auf meine Klasuren vor. Ich habe die Fälle für BGB AT und Strafrecht AT gekauft und sie sind wirklich sehr gut. Denn wenn man noch keine große Erfahrung mit Jura hat und zuerst in die dicken Lehrbücher schaut, versteht man nämlich zuerst nur Bahnhof. Aber nachdem man ihre Bücher durchgearbeitet hat, sieht die Welt schon ganz anders aus. Vielen Dank!!!
01.02.2004 10:34:12


Susanne
Hallo Bausparer,
ich sehe das genauso, leider erhält man hier scheinbar keine Antworten von höherer (kompetenterer?) Stelle?! Also doch den leidigen, langsamen Postweg auf sich nehmen...?
31.01.2004 18:43:49


Der Bausparer
Moin. Erstmal Kompliment zu den Fallbüchern! Super Struktur, super Vorbereitung. Gleichwohl eine kritische Frage: Schuldrecht BT 3.Auflage Fall 16 - „Der dicke Helmut reitet nach Osten“ Die Lösung bejaht bei Punkt I.3 das Vorliegen eines Mangels bei Gefahrübergang. Steht dem nicht eigentlich im vorliegenden Fall der § 446 Satz 3 entgegen? Abholung vereinbart am 21.ten durch Nichtabholung Annahmeverzug=Gefahrenübergang und kein vorliegen eines Mangels, der tritt nämlich erst am 22.ten auf...
Vielleicht verstehe ich es auch einfach mal wieder nicht. Ich wäre aber sowohl dem Autor, als auch den anderen Gästen, für Lösungsvorschläge sehr verbunden.
30.01.2004 17:29:29


Pepe der Paukerschreck
hallo herr rumpf rometsch,
ich bin ein erstsemester student und bereite mich mit ihrem buch auf BGB Schuldrecht AT vor.Ich fände es cool wenn sie in einer weiteren überarbeitung am ende noch mehr auf fälle der c.i.c und verträge mit schutzwirkung für dritte eingehen würden.und vorallem ein fall in der kombination der beiden themen.und vielleicht ein fällchen zum thema der abtretung...
naja nur so zur anregung denn eigentlich bin ich sehr zufrieden mit dem buch...hol mir in zukunft auch andere.vorallem ist es locker und witzig geschrieben....hoffe sie machen eine menge kohle....
30.01.2004 14:51:48


DonJon
Danke!
28.01.2004 12:33:46


Susanne
Nachtrag: warum findet sich hier keine EMail-Adresse, um Kontakt aufzunehmen? Oder bin ich nur zu unfähig, sie zu finden?
Habe eine Frage zum Fall 5 in BGB-Schuldrecht BT: ist K als Sexshop-Inhaber nicht als Unternehmer zu sehen? Dann wäre nach § 310 I der § 305 II sowie §§ 308, 309 gar nicht anwendbar. Bitte um Klärung!
26.01.2004 19:12:39


Susanne
Bin ganz Thomas´ Ansicht: Fälle zum Deliktsrecht bitte. Bitte.
26.01.2004 19:07:49


Erstsemester Student
Sehr geehrter Herr Rumpf-Rometsch,
ich stecke gerade am Ende meiner Klausurvorbereitung für die BGB AT Klausur.Hierbei benutze ich auch mit Genuß ihr Falllösungsbuch (BGB AT, 55 Fälle, 1. Auflage).
Bei dem Fall 31, indem es zum größten Teil um das Problem des positiven und negativen Interesses geht, habe ich jedoch einen Fehler im Sachverhalt entdeckt. Und zwar lautet es im SV: „Hierin wird vereinbart, dass der Kaufpreis für den 300,- Ä werten Hund 350,- Ä betragen soll.“
In der darauf folgenden Lösungsskizze bzw. im Formulierungsvorschlag wird das positive Interesse auf 50,- Ä festgelegt, mit der Begründung: „[...] hätte G den Hund von Z erworben, hätte er ein 350,- Ä wertes Tier für 300,- Ä erhalten [...]“.
Somit behaupte ich natürlich, dass ein Druckfehler im Sachverhalt vorliegt. Ansonsten müsste ich ja davon ausgehen, dass sie ihren eigens erdachten Fall nicht lösen könnten - diesen These wage ich ihnen jedoch nicht zu unterstellen.
Ebenso gehe ich angesichts der Tatsache, dass das Buch schon seit Anfang des Jahres 2003 auf dem Markt ist, nicht davon aus dass ich der Erste bin der dieses Fehlerchen entdeckt und ihnen mitgeteilt, jedoch müssen sie mir diesen Eintrag im Gästebuch verzeihen, da er für mich einen guten Vorwand bietet ein wenig Pause von der „Paukerei“ zu machen.
Verbleiben möchte ich mit rechtlich einwandfreiem Gruß
Ihr „Erstsemester Student“
26.01.2004 14:43:04


Martina
Gratulation!!!
Benutze die Bücher zur Examensvorbereitung. Wird es bis zum Sommer noch Sachenrecht 1 geben????
22.01.2004 16:23:45


Conrad
Verwaltungsrecht 2 bitte! ;)
22.01.2004 10:51:36


Thomas
Sehr geehrter Herr Rumpf-Rometsch. Ich bin im 2. Semester und habe bis jetzt drei Bände Ihrer Fallsammlungen gekauft, die ich alle echt klasse fand. Ich habe viele Dinge sehr viel leicher verstanden als in den theoretischen Lehrbüchern. Nur eine Anmerkung: Vielleicht können Sie in die Schuldrecht BT- Sammlung noch ein paar Fälle zu den gesetzlichen Schuldverhältnissen aufnehmen? Ich finde deren Abgrenzung zum Vertragsrecht und untereinander manchmal ziemlich schwer, jedenfalls bei manchem Einzelproblem. Ansonsten: Nur weiter so. Mit freundlichen Grüßen Thomas
16.01.2004 10:25:00


Ben
1. Danke für die bisherigen Helferlein...
2. Sachenrecht 2 ohne Sachenrecht 1?
In diesem Sinne netten Gruß
13.01.2004 16:58:09


Nadine
Sehr geehrter Herr Rumpf-Rometsch,
ich habe mir Schuldrecht AT in einer renomierten Buchhandlung gekauft. Leider fehlen in meiner Ausgabe die Seiten 87 - 103!!! Ich denke, dass es noch mehr Bücher mit diesem Fehler gibt. Sollte eigentlich nicht vorkommen, oder?
05.01.2004 14:51:29

Zu den Einträgen von 2003